Energieeffizienzgesetz beschlossen

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Der Austausch alter Öl-Heizungen gegen eine neue ist künftig nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme anrechenbar.

(10. Juli 2014) Der Nationalrat hat das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Ziel der Novelle ist, dass der heimische Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule stabilisiert wird.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist eine Verpflichtung für Energieversorger, ihre Kunden durch verschiedene Maßnahmen wie Gerätetauschaktionen zum Energiesparen zu bewegen. Es muss eine Energieeinsparung von 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht werden, ansonsten drohen dem Versorger Sanktionen. Große Unternehmen werden dazu verpflichtet, entweder ein Energiemanagementsystem einzuführen oder sich regelmäßig einem Energieaudit zu unterziehen.
Wichtige Impulse bringt das Gesetz für den Einsatz erneuerbarer Energien. Denn der Austausch alter durch neue Ölheizungen wird nur noch bis 2017 als Effizienzmaßnahme anerkannt werden. Auch der österreichische Bund wird in seinen Gebäuden Effizienzmaßnahmen umsetzen, um eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Bei Sanierung und Neubau öffentlicher Gebäude dürfen künftig nur erneuerbare Energieträger verwendet werden.  

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