Worauf muss ich bei Förderungen unbedingt achten?

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Wichtig ist vor dem Förderansuchen eine Energieberatung durchzuführen. Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fachgerecht und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind von der Förderungsaktion ausgeschlossen. Im Zuge des Austauschs fossiler Heizungsanlagen sind sämtliche noch vorhandenen Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen (insbesondere Öl, Gas, Kohle oder Koks) betrieben werden, außer Betrieb zu nehmen und müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden.

Bevor der alte Öl- oder Gaskessel entsorgt wird, erkundigen Sie sich, ob Ihre Förderstelle eine Entsorgungsbestätigung zur Abrechnung verlangt. 

Manche Förderanträge müssen vor Arbeitsbeginn eingebracht werden. Es kommt viel zu häufig vor, dass Fördergelder aufgrund von Formalfehlern nicht ausbezahlt werden. Informieren Sie sich bei den Förderstellen selbst oder bei Ihrem unabhängigen Energieberater!

https://www.biomasseverband.at/foerderuebersicht/ansprechpartner-in-den-bundeslaendern/

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